Eckhard Schmidt

Anleitung zur Benutzung des Sippenteils

Alle Eintragungen der Kirchenbücher sind aus ihrem zeitlichen Zusammenhang gelöst und zu Familien geordnet. Jede Familie hat eine Nummer, d.h. die vorn stehende Familiennummer. Auch Einzelfälle, z.B. Sterbefälle ortsfremder Personen, stehen unter einer Nummer. Alle Familien sind in sich in zeitlicher Reihenfolge geordnet. Auf die verwandtschaftlichen Beziehungen konnte dabei keine Rücksicht genommen werden. Die Familiennamen sind in der heute üblichen Form angegeben, andere Schreibweisen stehen mit Schrägstrich dahinter. Hausnamen, soweit sie genannt wurden oder mir bekannt waren, sind in Klammern mit der Bezeichnung gnt. = genannt hinter oder unter dem richtigen Familiennamen angegeben. Für die zeitliche Einordnung einer Familie ist in der Regel das Traudatum maßgebend. Uneheliche Verbindungen stellen sogenannte "biologische" Ehen dar. Sie werden wie Kleinfamilien behandelt. Die unehelichen Kinder stehen, soweit bekannt, unter dem Namen des Vaters. Ist dieser nicht bekannt, so steht das Kind unter dem Namen seiner Mutter. 
Mit Hilfe der Familiennummern wird der verwandtschaftliche Zusammenhang aufgezeigt. Diese Zahlen stehen in Klammern und weisen auf Vor- bzw. Nachfahren hin.
Alle Daten ohne Ortsangabe beziehen sich auf Goddelsheim. Bei den Trauangaben stehen seit dem 01.01.1876 die Daten der standesamtlichen Eheschließung vor der kirchlichen, beide sind durch einen Schrägstrich getrennt. Mehrere Ehen eines Gatten sind durch römische Ziffern gekennzeichnet, also: I. ¥ s.Nr.... oder II. ¥ s. Nr. ... usw.
Jahreszahlen, die in Klammern stehen, z. B. ¥ (1708) oder * (1813) bzw. + (1605), sind errechnet oder angenähert. Altersangaben in Klammern bei Todesfällen (z. B.: 76 J. 3 Mo. 4 Tage alt) sind in dieser Form den Kirchenbüchern entnommen und können Rechenfehler enthalten.

Abkürzungen:

* = geboren, *+ = tot geboren, geb. = geborene, begr. = begraben, get. = getauft,
  ¥ = Eheschließung, o-o = uneheliche Verbindung, o/o = geschieden, + = gestorben, 
konf. = konfirmiert, S. d. = Sohn des/der, T. d. = Tochter des/der, N. N. = Name unbekannt

Carol./Karol. = Caroline/Karoline
Cath. = Catharina
Charl. = Charlotte
Chri. = Christiane
Christ. = Christian oder Christine
Conr. = Conrad
Elis. = Elisabeth
Friedr. = Friedrich, Friederike
Heinr. = Heinrich
Henr. = Henriette
Joh. = Johann, Johannes
Marg. = Margarete
Phil. = Philipp, Philippine
Wilh. = Wilhelm oder Wilhelmine

Wenn auf Familiennummern in den Ortssippenbüchern anderer Orte hingewiesen wird, für die solche bereits bestehen, so werden folgende Abkürzungen verwendet:

NE (...) = Niederense
OE (...) = Oberense
Nb. (...) = Nordenbeck
Lgf. (...) = Lengefeld
Lb. (...) = Lelbach
Goldh. oder nur G. = Goldhausen
Go. = Goddelsheim
Vas. (…) = Vasbeck
Mass. (...) = Massenhausen
Str. (...) = Strothe
Mei.(...) = Meineringhausen
Rhe. (...) = Rhena
Be. (. . .) = Berndorf
Helm. (...) = Helmscheid
Ld. (...) = Landau

Es gibt noch weitere Ortssippenbücher aus dem Kreis Waldeck. Alle Ortssippenbücher (OSB) aus dem Kreis Waldeck, soweit sie bisher erschienen sind, sind im Stadtarchiv der Kreisstadt Korbach über Stadtarchivar Wilhelm Hellwig, Korbach, einzusehen.
Bei Einwohnern, die aus Korbach stammen, steht folgendes Zeichen: HB I/23 (z. B.) oder HB II/... oder ähnliche Abkürzungen
mit der Kennzeichnung ,,HB". Sie bedeuten, daß diese Namen im sogenannten ,,Häuserbuch" der Stadt stehen. Die römische Ziffer (also I oder II usw.) gibt den Band des Häuserbuches an, und die letzte Ziffer (1 oder 2 oder 3 usw.) zeigt die Seite in dem betreffenden Band des genannten Häuserbuches an. Die Häuserbücher sind über den Stadtarchivar im Stadtarchiv einzusehen.